Einladung zur Mitgliederversammlung
Die nächste Mitgliederversammlung findet voraussichtlich am Dienstag, 28.05.2024 (Safe the date!). Weitere Informationen erfolgen zeitgerecht.
Anpassungsfaktor Wohngebäudeversicherung
Zum 1. Januar jeden Jahres ändern sich der Prämienfaktor, der gleitende Neuwertfaktor und somit die Neuberechnung des Beitrags und der Versicherungssumme. Diese Werte werden vom Statistischen Bundesamt ermittelt und orientieren sich am Baupreis- und Tariflohnindex. Diese Entwicklung betrifft somit jeden Versicherer, der Wohngebäudeversicherungen nach dem gleitenden Neuwert anbietet und nicht nur den Sielhorster Versicherungsverein. Die Erhöhung der Beiträge ergibt sich daher nicht aus einer Beitragserhöhung unsererseits, sondern durch die jährliche vereinbarte Anpassung Ihrer Versicherung an die Marktgeschehnisse. Diese historisch sehr hohen Anpassungen resultieren aus den seit Jahren steigenden Baupreisen für Neubau, Ausbau und Sanierung.
Für das Jahr 2023 ändert sich der Prämien- bzw. Anpassungsfaktor daher von 21,0 auf insgesamt 24,06. Der gleitende Neuwertfaktor erhöht sich von 16,7 auf insgesamt 19,61. Somit beträgt die Beitragserhöhung zum Vorjahr insgesamt 14,73 %.
Anpassungen Hausrat- und Glasversicherung
Das Statistische Bundesamt hat folgende Werte des Indexes „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter” (Basis 2015 = 100) veröffentlicht. Dieser Index ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI) und maßgeblich für die Summenanpassung Hausrat. Aus den Indexwerten errechnet sich eine Veränderung für das Jahr 2023 um insgesamt 6,2 % zum Vorjahr.
Nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen erhöht oder vermindert sich die Prämie zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode entsprechend dem Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen
Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten geändert haben. Die Veränderungen der betroffenen Indizes (gewerblich und privat) betragen für das Jahr 2023 jeweils insgesamt 21,5 % zum Vorjahr. Auch hier spiegelt sich die enorme Preissteigerungsrate ähnlich wie bei den Baupreisen wieder.
Hier können Sie jeweils ein Berechnungsbeispiel für eine Wohngebäude- und Hausratversicherung anschauen.
Informationen zu Elementarschäden
Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie kurz über die Thematik Elementarschäden informieren: Elementarschäden
Die jüngsten Ereignisse bestätigen, dass jeder von Unwetterkapriolen getroffen werden kann. Lassen Sie sich unverbindlich beraten. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur Absicherung von Elementarschäden. Bitte wenden Sie sich an: info@sielhorster-versicherung.de
Hinweise zum Einbruchdiebstahl
In letzter Zeit haben wieder vermehrt Einbruchdiebstähle teilweise mit Serientäterschaft in unserer Region stattgefunden. Zu Vorschlägen für Präventationen und den Obliegenheiten haben wir ein Informationsblatt zur Mindestsicherung erstellt.
BGH-Urteil zu Leitungswasserschäden
Der BGH hat ein aktuelles Urteil hinsichtlich der Frage gefällt, ob es sich um ein versichertes Ereignis handelt, wenn Leitungswasser durch eine undichte Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand gelangt: Undichte Fugen
Demnach muss ein Versicherer für solche Schäden nicht leisten. Darüber hinaus wird von vielen Sanitärfirmen empfohlen, alle 5 Jahre die Fugen auf Dichtigkeit überprüfen zu lassen, um derartige Schäden zu vermeiden.